Grünstrom aus Mülheim –alles, watt ich will!

Mit Grünstrom aus Mülheim musst du dir keine weiteren Gedanken über die ideale ökologische Stromversorgung machen. Ob als Single, Paar oder in der Großfamilie: Wir haben für dich in jeder Lebenssituation einen Top-Tarif am Start. Unser Angebot ist ideal für alle Haushalte ohne Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe.

Eine Frau hält ein Modell eines Windrads – medl steht für nachhaltigen Grünstrom aus Mülheim und der Region.

Erstmal selber rechnen

[EDCalculator type="electricity" design="inline" tabs="no"]Oder anrufen: 0208 4501 333[/EDCalculator]

Deine Grünstrom-Tarife in Mülheim an der Ruhr

medlStrom

Grünstrom für Freiheitsliebende

  • keine Mindestvertragslaufzeit
  • 100% lokal produzierter Grünstrom
  • zukunftsorientierte Versorgung
Arbeitspreis pro kWh: 33,32 ct
Grundpreis pro Monat: 13,09 €

Beispiel:
2.500 kWh / Jahr

83 € / Monat

medlMHeinStrom+ 2026

Grünstrom für Jahresplaner

Arbeitspreis pro kWh: 32,13 ct
Grundpreis pro Monat: 13,09 €

Beispiel:
2.500 kWh / Jahr

81 € / Monat

Top-Tarif mit langfristiger Preisgarantie

medlMHeinStrom+ 2027

Grünstrom für Langzeitplaner

Arbeitspreis pro kWh: 31,54 ct
Grundpreis pro Monat: 13,09 €

Beispiel:
2.500 kWh / Jahr

80 € / Monat

medlMHeinDynamikStrom

Grünstrom für Energieoptimierer

Aktueller Börsenpreis⁴
+ medlPreiskomponente: 21,42 ct
= Arbeitspreis pro kWh

Grundpreis pro Monat: 14,88 €

Das Beste für die Umwelt und
für dich – deine Vorteile:

Eine lächelnde Frau telefoniert und arbeitet an einem Laptop, Symbol für den medl-Kundenservice, der online und telefonisch rund um die Uhr erreichbar ist.

Für dich erreichbar – immer und überall

Wir stehen dir jederzeit bei jedem Anliegen tatkräftig zur Seite: persönlich vor Ort oder 24/7 im Online-Kundenportal.

Ein Techniker mit Bauhelm inspiziert eine Photovoltaik-Anlage, Symbol für die nachhaltige Stromproduktion von medl.

100 % zukunftsichere Versorgung

Wir produzieren unseren Strom selbst. Neben Blockheizkraftwerken betreiben wir auch Photovoltaik-Anlagen und eine Windenergieanlage.

Ein kleines Mädchen auf einer Blumenwiese hält ein Modell eines Windrads und pustet ist dessen Richtung, stellvertretend für den einfachen Einstieg in die nachhaltige Grünstromversorgung von medl.

Kinderleichter Grünstromeinstieg

Dank Wechselservice ist preiswerter Grünstrom aus Mülheim nur wenige Klicks entfernt. Bei Fragen hilft unser Kundenservice gerne weiter.

Zwei Männer halten sich im Arm und schauen sich lächelnd an, während sie ihre Fäuste aneinanderstoßen, Symbol für die nachhaltige Kombination aus Grünstrom und Ökogas von medl.

Clever kombinieren, richtig sparen.

Unser Freundschaftsangebot für dich: Kombiniere Grünstrom und Ökogas zum fairen Preis und erhalte einen attraktiven Bonus.

Einfach in die grüne Zukunft wechseln.

So einfach bekommst du Grünstrom nach Hause

Buchen

Du buchst als erstes deinen Wunschtarif.

Kündigung

Wir melden dich beim Netzbetreiber 
an und kündigen ggfs. deinen Vertrag bei deinem alten Versorger.

Bestätigung

Nach der Antwort deines bisherigen Netzbetreibers & Vorversorgers schicken wir dir eine Vertrags- bestätigung.

Los geht’s

Du nutzt jetzt Grünstrom zum 
in der Vertragsbestätigung genannten Liefertermin.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Grünstrom

Wie schließe ich online einen Stromtarif ab?

Um online einen Stromliefervertrag abzuschließen, musst du folgende Schritte machen:

  1. Gib im Preisrechner deinen Stromverbrauch oder die Anzahl der Personen in deinem Haushalt ein.
  2. Anschließend gib deine Postleitzahl ein und wähle deine Stadt sowie deine Straße aus den Dropdown-Listen aus.
  3. Klicke auf den Button "Jetzt berechnen".
  4. Wähle den gewünschten Tarif aus und bestätige ihn mit "Her damit".
  5. Fülle nun das Bestellformular aus und klicke auf "Senden". Fertig!

Wer kündigt meinen laufenden Vertrag?

Wir übernehmen die Kündigung deines laufenden Vertrags. Dafür musst du im Bestellformular einfach den Punkt Lieferantenwechsel anklicken und deinen bisherigen Versorger in der Dropdown-Liste auswählen. Solltest du von deinem Sonderkündigungsrecht bei einer Preis- oder AGB-Anpassung Gebrauch machen, musst du allerdings selbst bei deinem bisherigen Versorger kündigen.

Wann braucht ihr meinen Zählerstand?

Wir benötigen deinen Zählerstand erst zu Lieferungsbeginn. Wechselst du von einem anderen Stromanbieter zu uns, musst du den Zählerstand nicht nur uns, sondern auch deinem Vorversorger mitteilen; ziehst du in eine neue Wohnung zum Beginn des Mietvertrags bzw. zur Schlüsselübergabe.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Neueinzug: Du solltest spätestens 6 Wochen nach deinem Einzug deinen Strom anmelden. Beispiel: Bei einem Umzug zum 01.01. muss spätestens am 15.02. der Strom angemeldet sein. Andernfalls beziehst du den Strom an deiner neuen Adresse aus der Grundversorgung; dem Standardtarif des örtlichen Grundversorgers, in den Kunden automatisch eingestuft werden, wenn sie keinen speziellen Vertrag abschließen.
  • Lieferantenwechsel: In diesem Fall benötigen wir für die Bearbeitung deiner Bestellung rund 14 Werktage, um a) deinen alten Vertrag bei deinem bisherigen Versorger zu kündigen und b) die Anmeldung beim Netzbetreiber durchzuführen.

Wann wird der Abschlag abgebucht?

Der Abschlag wird immer zum 1. eines jeden Monats abgebucht.

Wie wird der Abschlag berechnet?

Der Abschlag wird entsprechend deines angegebenen Verbrauchs ermittelt. Dabei wird der Verbrauch mit dem Arbeitspreis deines ausgewählten Tarifs multipliziert und der jährliche Grundpreis addiert, um den angenommenen Gesamtbetrag für das erste Vertragsjahr zu berechnen. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt, um den monatlichen Abschlag zu erhalten.

¹ Energiepreisgarantie Strom: Bis zum 31. Dezember 2025 sind die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten (Ziffer 4.2 lit. f) der AGB) garantiert. Die Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten sowie § 19 StromNEV-Umlage (Ziffer 4.2 lit. a) bis e)) sind nicht fest vereinbart. Wir behalten uns vor, den Preis aufgrund neuer Umlagen ggfs. zu ändern. Preisänderungen nimmt die medl GmbH nach Ziffer 4.3 ff. der AGB vor.

² Energiepreisgarantie Strom: Bis zum 31. Dezember 2026 sind die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten (Ziffer 4.2 lit. f) der AGB) garantiert. Die Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten sowie § 19 StromNEV-Umlage (Ziffer 4.2 lit. a) bis e)) sind nicht fest vereinbart. Wir behalten uns vor, den Preis aufgrund neuer Umlagen ggfs. zu ändern. Preisänderungen nimmt die medl GmbH nach Ziffer 4.3 ff. der AGB vor.

³ Energiepreisgarantie Erdgas: Bis zum 31. Dezember 2025 sind die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten (Ziffer 4.2 lit. g) der AGB) garantiert. Die Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Energiesteuer, Konzessionsabgaben, Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung, Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Kosten nach § 26 Abs. 1 EnSiG sowie Bilanzierungsumlage (Ziffer 4.2 lit. a) bis f)) sind nicht fest vereinbart. Preisänderungen nimmt die medl GmbH nach Ziffer 4.3 ff. der AGB vor.

⁴ Der Einsteigerbonus wird als einmalige Gutschrift im Rahmen der ersten Jahresrechnung des Kunden mit den Gesamtkosten des ersten Belieferungsjahres verrechnet. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsteigerbonus in voller Höhe besteht erst nach zwölfmonatiger ununterbrochener Belieferung. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Einsteigerbonus entsprechend anteilig als Gutschrift mit der Schlussrechnung verrechnet. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Neukunde ist, wer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht von der medl GmbH mit Erdgas oder Strom beliefert wurde.
⁵ Der Abschluss eines Stromliefervertrags mit dynamischem Tarif setzt voraus, dass an der betroffenen Entnahmestelle spätestens zum Lieferbeginn ein sog. intelligentes Messsystem (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz) verbaut ist. Wenn noch kein intelligentes Messsystem an der Lieferstelle vorhanden ist, kann dies unmittelbar bei einem Messstellenbetreiber deiner Wahl, auch bei Ihrem Stromversorgungsnetzbetreiber als sog. grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt werden. Welche jährlichen Kosten für dich als Anschlussnutzer hiermit verbunden sind, richtet sich nach deinem Jahresverbrauch. Die vom grundzuständigen Messstellenbetreiber einzuhaltenden Preisobergrenzen hierfür sind in § 30 Abs. 1 und Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz geregelt.
⁶ Die Börsenpreis je Kilowattstunde ist variabel und entspricht den Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-Ahead Auktion an der Strombörse EPEX Spot SE. Die Börsenpreise für den aktuellen und den folgenden Tag kannst du direkt bei EPEX Spot einsehen. Weitere Informationen zur Ermittlung des Börsenpreises sind in Ziffer 4.1 der AGB zu finden.

Weitere, ausführliche Informationen zu dynamischen Tarifen, u. a. wie die Vor-, aber auch die Nachteile, die eine Preisdynamik haben kann, findest du auf unserer Infoseite zu dynamischen Tarifen.

Was muss ich bei EPEX Spot einstellen, um die Börsenpreise zu sehen?

Trading Modality: Auction
Market Segment: Day-Ahead
Auction Name: SDAC
Delivery Date: Gewünschter Tag
Beachte: Die Preise für den folgenden Tag werden erst gegen 13:00 Uhr veröffentlicht.
View: Table
Market Area: DE-LU

Wie lese ich die Preistabelle auf der EPEX Spot Seite?

Wichtig sind für dich nur die linke und die rechte Spalte der Tabelle.

Links, in der Spalte „Hours“, findest die 24 Stunden des ausgewählten Tages. Die erste Zeile 00 – 01 zeigt beispielsweise die Stunde zwischen 0 Uhr (Mitternacht) und 1 Uhr an.

Rechts, in der Spalte „Price (€/MWh)“ siehst du den Spotmarktpreis der jeweiligen Stunde. Beachte: Die angegebene Einheit ist €/MWh. Um deinen kWh-Preis in Cent zu bekommen, musst du den Preis für die MWh ganz einfach durch 10 teilen. Wird z. B. 130,07 €/MWh angezeigt, teilst du diesen Preis durch 10, d. h. 130,07 : 10 = 13,007. Der Börsenpreis beträgt für diese Stunde also 13,007 ct/kWh.

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